Der #Datenschutz muss von der Theorie zur Praxis übergehen. Rechtliche Vorgaben müssen in echten Datenschutzmaßnahmen umgesetzt werden. So die Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Union in Datenschutzfragen.
Siehe Arbeitspapier Nr. 173.
"Die Grundsätze des europäischen Datenschutzes und die damit verbundenen Verpflichtungen spiegeln sich häufig nur unzureichend in konkreten internen Maßnahmen und Praktiken wider. ff", insofern man im Vorspann zur der Einsicht gelangt, dass eine effektive Einhaltung der Datenschutzvorschriften kaum noch gewährleistet werden kann und Datenschutzpannen weiterhin vorprogrammiert sind. Das war Stand 13. Juli 2010.
Theoretisch ist der Gedanke an den Datenschutz inzwischen wohl angekommen. Praktisch ist der Datenschutz allenfalls in der Schublade gelandet. Zur #Datenschutzumsetzung lesen Sie den Blogbeitrag unter https://www.dsgvoflat.de/post/datenschutzumsetzung.
Stellt sich die Frage nach der Nachhaltigkeit, wenn den Datenschutzleitlinien sowie den Schulungsunterlagen und -protokollen letztendlich auch Audits- und Rechenschaftsberichte in die Ablage folgen.
#Datenschutzkonformität geht anders, nachzulesen unter: https://www.dsgvoflat.de/post/datenschutzumsetzung-abo-oder-agil
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