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DSGVO flat 4 kmu | Blog

Datenschutz = Bedrohungslagen vermeiden

DSGVO-Abmahnungen

Die vermeintliche Abmahnwelle sollte nicht die Intension sein, den Datenschutz ernst zu nehmen. Auch begründen wir unsere Dienstleistung nicht mit Abmahnszenarien.


Abmahnungen sind allgemein bei wettbewerbsrechtlichen Sachverhalten zu erwarten. Und ein Zweck zum Schutze von Mitbewerbern lässt sich aus den Erwägungsgründen der DSGVO jedenfalls nicht ableiten.


Insofern ist die Anmahngefahr wohl kaum so geben, wie sie in der öffentlichen Diskussion vorgegeben wird.


Die eigentliche Bedrohungslage jedoch ist gegeben durch Datenschutzverletzungen. Hier ist die Sanktionsgefahr

  • bei Verstoß gegen die Meldepflicht

  • bei Verstoß gegen die Auskunftspflicht

  • bei Verstoß gegen die Zweckbindung

  • bei unzulässiger Erhebung von personenbezogenen Daten entgegen den Willen von Betroffenen

  • bei unbefugter Datenerhebung von nicht allgemein zugänglichen personenbezogenen Daten

  • bei Erschleichung einer Datenübermittlung

  • bei Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken, auch bei Widerruf des Betroffenen

  • bei Verstoß gegen die Informationspflicht in Verbindung mit unrechtmäßiger Datenerhebung

  • bei vorsätzlichem Verstoß, wenn dieser in der Absicht der Bereicherung oder gegen Entgelt begründet ist

sehr wohl gegeben.


Da sollte man schon mal prüfen, ob die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Datenschutzverletzungen umgesetzt wurden. Nicht zuletzt, wäre dies durch eine belastbare DSGVO-konforme Datenschutzdokumentation via DSGVO Flat & App leicht zu erledigen.


Bliebe nur noch zu erwähnen, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung bzw. Rechtsdienstleistung darstellt, sondern lediglich der Hinweis auf eine Bedrohungslage.

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