Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Wer so ein Betreff mit DSGVO Art. 15 in seiner Post findet, nimmt es entweder gelassen oder ist mächtig in Handlungsnot geraten.
Datenschutz = Bedrohungslagen vermeiden
keine Rechtsberatung