Datenschutz nervt. #Datenschutz steht in der Beliebtheitsskala ganz unten.
Die Bedrohungslage, von wegen #Bußgeldern mal ganz außen vor. Wer auffällig wird, hat eine #Bedrohungslage in Kauf genommen und die Konsequenzen zu verantworten.
Ein #Datenschutzverstoß wird entweder als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet.
Eine #Datenschutzverletzung liegt vor, wenn wenn es im Sinne von Art. 33 DSGVO und Art 4 Nr. 12 DSGVO um eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ geht.
Datenschutzverletzungen sind an der Tagesordnung, spätestens, wenn auf Ihrem Schreibtisch oder auf ihrem PC personenbezogene Daten ohne #Rechtsgrundlage durch unberechtigte Personen gelesen werden können und diese ohne Rechtsgrundlage gespeichert, kopiert oder versendet werden können.
Eine Datenschutzverletzung ist vorprogrammiert, wenn kein #Datenschutzkonzept dokumentiert ist und die Belegschaft nicht gemäß #DSGVO geschult und zum Datenschutz verpflichtet wurde.
Eine Datenschutzverletzung liegt vor, wenn keine #Auftragsverarbeitungsverträge mit #Auftragsverarbeitern abgeschlossen wurden, desweiteren den #Informationspflichten nicht nachgekommen wird sowie die Datenschutzhinweise, #SSL-Verschlüsselung und #Consentmanagement auf der Webseite fehlen.
Datenschutzverletzungen sind vermeidbar, wenn konsequent ein #Datenschutzmanagementsystem (DSMS) zum Einsatz kommt und nachhaltige #Datenschutzkonformität überwacht.
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